Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1951/7, KG Bergheim I, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C C-Märkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit b ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von
3.200 m2 zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bergheim über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.