(1) Das Schongebiet St Georgen besteht aus:
a) dem Schongebietsteil Brunnen Hutten und Quelle Krögn; dieser wird im Westen, Norden und Nordwesten durch den markanten Abfall der Hochfläche in die Talniederung der Moosache begrenzt. Dabei folgt die Schongebietsberandung im Wesentlichen dem Hangfuß der gegenständlichen Geländestufe. Im Osten verläuft die Grenze des Schongebietes, ausgehend vom Schutzgebiet der Quelle Krögn Richtung Süden und entlang der Wegparzelle 1955 zur Ortschaft Holzhausen, deren Ortskern in der Schongebietsfläche liegt. In diesem Bereich schwenkt die Grenze Richtung Südwesten um und schließt - teilweise entlang der Gemeindestraße auf dem Gst 2107 (alle KG Holzhausen) - wieder zum Geländeabfall hinunter zur Moosache an;
b) dem Schongebietsteil Quelle Ölling; dieser wird im Westen durch die Geländestufe hinunter zur Talniederung der Moosache begrenzt. Von dort verläuft die Schongebietsgrenze unter Einschluss des Ortsteils Moospirach über die Kreuzungspunkte der Wegparzellen 3818 und 3819 sowie 3818 und 3820 zuerst nach Nordosten und dann Richtung Südosten zum Lahnschützer Hügel. Von hier führt sie Richtung Westen zur Wegparzelle 3698 (KG St Georgen) und - anfänglich entlang dieser Wegparzelle - Richtung Nordwesten, ehe wieder der Geländeabfall zur Talniederung der Moosach erreicht wird.
(2) Die Grenzen des Schongebietes sind in Lageplänen im Maßstab 1 : 20.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Bestandteil der Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung sowie den Gemeindeämtern von St Georgen bei Salzburg und Bürmoos während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf. Darüber hinaus können diese Pläne im Internet unter der Adresse “http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/wasserwirtschaft/wasserbuch. htm/62-schongebiete.htm” eingesehen werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise