LandesrechtSalzburgVerordnungenSchulfreierklärung des Samstages an Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen

Schulfreierklärung des Samstages an Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen

In Kraft seit 13. September 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

An den Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen wird der Samstag für schulfrei erklärt.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Feber 1994, LGBl Nr 38, zur Schulfreierklärung des Samstages an lehrgangsmäßigen Berufsschulen außer Kraft.