LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Zell am See - Projekt zwischen Bahnhofstraße und Magazinstraße

Standortverordnung Stadt Zell am See - Projekt zwischen Bahnhofstraße und Magazinstraße

In Kraft seit 14. August 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 145/29 und .468, beide KG Zell am See, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von

1.300 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Zell am See über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.