LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Seekirchen am Wallersee - Projekt an der Hauptstraße 2004

Standortverordnung Stadt Seekirchen am Wallersee - Projekt an der Hauptstraße 2004

In Kraft seit 30. April 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 462/12 KG Seekirchen Markt für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 3.900 m² einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Seekirchen am Wallersee über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.