§ 2 — Standortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße
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§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
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