LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße

Standortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße

In Kraft seit 20. März 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 263/63 KG Burgfried für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 950 m2 sowie der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.100 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.