Inkrafttreten
§ 7
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 5. Februar 1962, LGBl Nr 27, mit der Vorschriften zum Schutze der Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Obertauern in Untertauern und zur Sicherung ihres künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes erlassen werden, außer Kraft.
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