LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Oberndorf - Projekt im Bereich zwischen der B 156 Lamprechtshausener Straße und der Lokalbahntrasse

Standortverordnung Stadt Oberndorf - Projekt im Bereich zwischen der B 156 Lamprechtshausener Straße und der Lokalbahntrasse

In Kraft seit 28. November 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes 850/18, KG Oberndorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Oberndorf über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.