§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke .14/1, .14/3, 15, 24/2, 24/3, 20/3, 20/6 und .240, alle KG St Johann, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.800 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
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