LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt St. Johann im Pongau - Projekt an der Hauptstraße

Standortverordnung Stadt St. Johann im Pongau - Projekt an der Hauptstraße

In Kraft seit 01. Oktober 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke .14/1, .14/3, 15, 24/2, 24/3, 20/3, 20/6 und .240, alle KG St Johann, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.800 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.