In- und Außerkrafttreten
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. März 1997, LGBl Nr 31, über die Zusammensetzung des Beirates des Salzburger Krankenanstalten-Finanzierungsfonds, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 101/1999 außer Kraft.
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