(1) Für die im § 7 Abs. 9 BauPolG vorgesehenen Zustimmungen der Parteien gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 BauPolG zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 1 zu verwenden.
(2) Für Zustimmungen der Nachbarn gemäß § 25 Abs 7a Z 2 und 4 sowie Abs 7b BGG ist, soweit nicht eine Zustimmung nach § 7 Abs. 9 BauPolG vorliegt, das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 2 zu verwenden.
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