Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Vorwort
§ 1 Zustimmungsformulare
§ 1 § 1
(1) Für die im § 7 Abs. 9 BauPolG vorgesehenen Zustimmungen der Parteien gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 BauPolG zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 1 zu verwenden.
(2) Für Zustimmungen der Nachbarn gemäß § 25 Abs 7a Z 2 und 4 sowie Abs 7b BGG ist, soweit nicht eine Zustimmung nach § 7 Abs. 9 BauPolG vorliegt, das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 2 zu verwenden.
§ 2 Inkrafttreten
§ 2 § 2
(1)Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Baupolizeiliche Formularverordnung, LGBl Nr 53/1997, außer Kraft.
(2) § 1 Abs. 3 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2004 treten mit 16. Juli 2004 in Kraft.
(3) § 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit 1. Juni 2005 in Kraft.
(4) § 1 Abs 2 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 76/2022 treten mit 1. Oktober 2022 in Kraft.
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDFAnl. 2
Anhänge
Anlage 2PDF