Artikel 9
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Prüfungsgebühr für Berufsjägerprüfungen, LGBl Nr 38/1990, wird geändert wie folgt:
1. Im § 1 wird der Betrag "350 S" durch den Betrag "25,44 €" ersetzt.
2. Im § 2 wird angefügt:
"(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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