Artikel 8
Die Bergsteigerschulleiter-Prüfungsverordnung, LGBl Nr 79/1995, wird geändert wie folgt:
1. Im § 7 wird der Betrag "1.100 S" durch den Betrag "79,94 €" ersetzt.
2. Nach § 12 wird angefügt:
"Inkrafttreten
§ 13
(1) Diese Verordnung tritt mit 22. Juni 1995 in Kraft.
(2) § 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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