LandesrechtSalzburgVerordnungen1. Euro-Begleit-VerordnungArt. 6

Art. 6

In Kraft seit 01. Januar 2002
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Artikel 6

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der der von den Salzburger Magistratsbeamten zu tragende Eigenanteil an den Fahrtkosten festgesetzt wird, LGBl Nr 68/1996, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Im Abs 1 wird der Betrag "448 S" durch den Betrag "32,56 €" ersetzt.

1.2. Im Abs 2 wird der Betrag "350 S" durch den Betrag "25,44 €" ersetzt.

2. Im § 2 wird angefügt:

"(3) § 1 Abs 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."

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