Artikel 37
Die Sonderwohnbauförderungs-Durchführungsverordnung, LGBl Nr 80/1997, wird geändert wie folgt:
1. Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 werden jeweils der Betrag "3.000 S" durch den Betrag "220 €" und der Betrag "200 S" durch den Betrag "15 €" ersetzt.
1.2. Im Abs 2 wird der Betrag "2.000 S" durch den Betrag "150 €" ersetzt.
2. Im § 3, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) § 1 Abs 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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