Artikel 33
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der für den Heilklimatischen Kurort St. Veit im Pongau eine Kurordnung erlassen wird, LGBl Nr 92/1989, wird geändert wie folgt:
1. Im Verordnungstext wird angefügt:
"(3) § 8 Abs 1 der Kurordnung in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
2. Im § 8 Abs 1 der Kurordnung wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.
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