Artikel 26
Die Salzburger Berg- und Naturwachtverordnung, LGBl Nr 60/1979, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 48/1994 wird geändert wie folgt:
1. Im § 8 Abs 1 werden der Betrag "300 S" durch den Betrag "21 €" und jeweils der Betrag "2.500 S" durch den Betrag "180 €" ersetzt.
2. Im § 24 wird der Betrag "3.000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.
3. Im § 26, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) Die §§ 1 Abs 1, 4 Abs 3, 7 Abs 1, 8 Abs 1 und 12 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 48/1994 treten mit 29. April 1994 in Kraft.
(3) Die §§ 8 Abs 1 und 24 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
Rückverweise
Keine Verweise gefunden