Artikel 24
Die Rechnungswesenverordnung, LGBl Nr 80/1993, wird geändert wie folgt:
1. Im § 1 Abs 1 wird das Wort "Schillingwährung" durch das Wort "Eurowährung" ersetzt.
2. Im § 4 Abs 2 wird in der lit b der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.640 €" ersetzt.
3. Im § 6, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) Die §§ 1 Abs 1 und 4 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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