Artikel 22
Die Fiaker-Betriebsordnung, LGBl Nr 51/1997, wird geändert wie folgt:
1. Im § 3 wird der Betrag "10 Mio S" durch den Betrag "727.000 €" ersetzt.
2. Im § 8, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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