Artikel 2
Die Gemeindehaushaltsverordnung 1998, LGBl Nr 39, wird geändert wie folgt:
1. Im § 29 Abs 3 und 5 Z 1 lit b wird jeweils der Betrag "1 S" durch den Betrag "1 €" ersetzt.
2. Im § 46 Abs 3 werden die Worte "in Schillingwerten" durch die Worte "in Eurowerten" ersetzt.
3. Im § 79 wird angefügt:
"(3) Die §§ 29 Abs 3 und 5 und 46 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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