Artikel 19
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der der Festmetersatz für die Beförsterungsbeiträge festgesetzt wird, LGBl Nr 13/1993, wird geändert wie folgt:
1. Der bisherige Text erhält die Bezeichnung "§ 1".
2. Im § 1 (neu) werden der Betrag "10,50 S" durch den Betrag "0,76 €" und der Betrag "31,60 S" durch den Betrag "2,30 €" ersetzt.
3. Nach § 1 (neu) wird angefügt:
"§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 3. Feber 1993 in Kraft.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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