Artikel 16
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Kollegien des Landesschulrates für Salzburg und der Bezirksschulräte im Land Salzburg neu festgesetzt wird, LGBl Nr 66/1983, wird geändert wie folgt:
1. Im § 1 wird der Betrag "235 S" durch den Betrag "17,08 €" ersetzt.
2. Im § 2, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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