Artikel 14
Die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung 1990, LGBl Nr 36, wird auf Grund des § 5a Abs 3 Z 2 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl Nr 566/1991, in der geltenden Fassung geändert wie folgt:
1. Im § 1 werden der Betrag "175 S" durch den Betrag "12,72 €" und der Betrag "235 S" durch den Betrag "17,08 €" ersetzt.
2. Im § 3 wird angefügt:
"(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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