LandesrechtSalzburgVerordnungen1. Euro-Begleit-VerordnungArt. 13

Art. 13

In Kraft seit 01. Januar 2002
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Artikel 13

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Prüfungsgebühr für Tanzlehrerprüfungen, LGBl Nr 40/1990, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 wird der Betrag "350 S" durch den Betrag "25,44 €" ersetzt.

2. Im § 2 wird angefügt:

"(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."

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