Artikel 12
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Prüfungsgebühr für Sprengelärzteprüfungen, LGBl Nr 72/1995, wird geändert wie folgt:
1. Der bisherige Text erhält die Bezeichnung "§ 1".
2. Im § 1 (neu) wird der Betrag "2.200 S" durch den Betrag "159,90 €" ersetzt.
3. Nach § 1 (neu) wird angefügt:
"§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1995 in Kraft.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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