Artikel 11
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Prüfung für den Jagdschutzdienst, LGBl Nr 17/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 80/2000, wird geändert wie folgt:
1. Im § 3 wird der Betrag "635 S" durch den Betrag "46,15 €" ersetzt.
2. Im § 7 wird angefügt:
"(4) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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