Artikel 10
Die Fiaker-Prüfungsverordnung, LGBl Nr 36/1997, wird geändert wie folgt:
1. Im § 14 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 werden der Betrag "1.100 S" durch den Betrag "79,94 €" und der Betrag "800 S" durch den Betrag "58,14 €" ersetzt.
1.2. Im Abs 3 wird der Betrag "130 S" durch den Betrag "9,45 €" ersetzt.
2. Im § 16, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, wird angefügt:
"(2) § 14 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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