Artikel 1
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Satzung der Salzburger Landes-Holding, LGBl Nr 58/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 102/1997 wird geändert wie folgt:
1. Im § 8 wird der Betrag "1.000 S" durch den Betrag "86,97 €" ersetzt.
2. Im § 9 wird angefügt:
"(3) § 8 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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