§ 2
Die Grenzen des Kurbezirkes sind im Lageplan Kurort "Bad St Barbara in Vigaun" vom 6. März 2001 im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt, der wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist. Er liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein sowie im Gemeindeamt Vigaun während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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