§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1345/6 KG 56405 Göming für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.347 m2 zulässig.
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