LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Göming - Projekt Lagerhaus

Standortverordnung Göming - Projekt Lagerhaus

In Kraft seit 23. Mai 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1345/6 KG 56405 Göming für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.347 m2 zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Göming über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.