Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 434/2, 434/26, 434/114 und 434/115 der KG 56542 Siezenheim I für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C C-Märkte (§ 17 Abs. 9 und 10 ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 8.000 m2 zulässig.
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