Vorwort
§ 1 § 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 434/2, 434/26, 434/114 und 434/115 der KG 56542 Siezenheim I für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C C-Märkte (§ 17 Abs. 9 und 10 ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 8.000 m2 zulässig.
§ 2 § 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Wals-Siezenheim über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.