Die Prüfung ist schriftlich abzulegen. Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen in jedem Prüfungsgegenstand richtig beantwortet sind. Wird die Prüfung nicht positiv absolviert, so ist der Prüfungskandidat von der Salzburger Jägerschaft zu einem der nächsten Fortbildungskurse innerhalb eines Jahres einzuladen. Die Teilnahme daran ist verpflichtend. § 2 Abs 6 gilt sinngemäß.
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