LandesrechtSalzburgVerordnungenJagdschutz-Fortbildungsverordnung§ 4

§ 4Kursgegenstände

In Kraft seit 21. November 2000
Up-to-date

Schwerpunktmäßig sollen Themen aus folgenden Bereichen behandelt werden:

1. Jagdrecht, Forstrecht, Natur-, Höhlen- und Tierschutzrecht, Wegefreiheit im Bergland, Abfallrecht, Rechtsstellung der Öffentlichen Wachen mit besonderer Berücksichtigung der Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane einschließlich Strafrecht;

2. Waffenkunde, Waffenhandhabung, Waffenrecht und Waffengebrauchsrecht;

3. Jagdbetrieb, Wildökologie, Habitatmanagement, Erkennen von Wildschäden sowie Ursachen und Maßnahmen zu deren Verhinderung;

4. Wildkrankheiten, Wildseuchen und Wildbrethygiene.

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