(1) Die Salzburger Jägerschaft hat für jeden politischen Bezirk mindestens zweimal innerhalb einer Jagdperiode Fortbildungskurse für Jagdschutzorgane durchzuführen. Falls erforderlich, können Kurse auch für Teile eines Bezirkes durchgeführt werden.
(2) Die Salzburger Jägerschaft hat jährlich im Rahmen des Bezirksjägertages einen Vortrag über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Jagdwesens zu organisieren.
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