LandesrechtSalzburgVerordnungenKinder- und Jugendhilfe-Wohnformen-Verordnung§ 18

§ 18Zweckwidrige Mittelverwendung

In Kraft seit 01. April 2000
Up-to-date

Zweckwidrig verwendete Mittel sind im Folgejahr bei der Festsetzung des Tagsatzes mindernd zu berücksichtigen.

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