Die Kosten für die Reinigung, Instandhaltung und die erforderlichen Versicherungen einschließlich der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Verwaltungskosten einer Wohneinrichtung sind je Monat wie folgt zu veranschlagen:
1. mit dem 6,4-Fachen des Richtsatzes bei einer Wohneinrichtung gemäß § 1 Abs 1 lit. a, c oder d;
2. mit einem Achtel vom 3,9-Fachen des Richtsatzes bei einer Wohneinrichtung gemäß § 1 Abs 1 lit b.
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