Anmeldepflicht
§ 4
Die Benützung des Felbertauerntunnels mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten ist bei der Tunnelwarte Matrei in Osttirol vor der Durchfahrt anzumelden. Der Fahrer hat sich persönlich, telefonisch oder über die beim Nordportal vorhandenen Notrufanlagen mit der Tunnelwarte unter Angabe der im Beförderungspapier angegebenen ADR-Klassifizierung, der Beförderungsmenge des Gutes, des Kennzeichens der Beförderungseinheit sowie des Namens des Transportunternehmens in Verbindung zu setzen und die Zustimmung der Tunnelwarte abzuwarten.
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