Als Behörden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten (§ 59 Abs 1 Kraftfahrgesetz 1967), auf Antrag ermächtigt werden, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, werden die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde und die Bezirkshauptmannschaften Hallein, Salzburg-Umgebung, St Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See bestimmt.
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