§ 2
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. August 1992, LGBl Nr 85, über die Schulfestigkeit von Leiter- und Lehrerstellen an den öffentlichen Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise