In- und Außerkrafttreten
§ 5
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft.
(2) Mit diesem Zeitpunkt tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 31. Jänner 1983, LGBl Nr 24, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 95/1988 außer Kraft. Die einen Teil dieser Verordnung bildenden Lagepläne gelten als Pläne gemäß § 1.
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