LandesrechtSalzburgVerordnungenNaturpark Untersberg-Verordnung§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Mai 1999
Up-to-date

Kennzeichnung

§ 3

Die Kennzeichnung des Naturparkes erfolgt durch Tafeln, die neben dem Salzburger Landeswappen die Aufschrift "Naturpark Untersberg" tragen.

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