3. Abschnitt
Inkrafttreten
§ 16
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1997 in Kraft.
(2) § 14 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
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