1. Abschnitt
Lenkerprüfung
Prüfungskommission
§ 1
Die Prüfungen für das Lenken von Fuhrwerken werden von der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Wirtschaftskammer Salzburg abgehalten. Von ihr ist für die Abnahme der Prüfungen eine Prüfungskommission einzurichten.
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