Anlage 1
Prüfungsstoff für die Befähigungsprüfung für
Fiakerunternehmen
1. Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen ist:
a) Kaufmännische Buchführung,
b) Lohnverrechnung,
c) Kalkulation und Umsatzsteuerberechnung.
2. Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu unterziehen ist:
a) Grundsätze der den Straßenverkehr betreffenden Rechtsvorschriften,
b) Fiakergesetz und die einschlägigen Verordnungen,
c) Kenntnisse über touristische Sehenswürdigkeiten, landeskundliche Kenntnisse sowie Ortskenntnisse,
d) Steuerrecht,
e) Arbeitsrecht inklusive Arbeitnehmerschutz- und Arbeitszeitrecht,
f) Organisation der Wirtschaftskammern,
g) Sozialversicherungsrecht,
h) Grundsätze des Zivilrechtes, des allgemeinen Handeslrechtes und des Dientnehmerhaftpflichtrechtes,
i) Umgang mit Pferden (insbesondere Umgang, Haltung, Fütterung, Fahrlehre),
j) Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Situationen,
k) Mitarbeiterführung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise