(1) Klasseneinteilung:
- Klasse III: Ein- bis zweijährige Böcke und ein- bis dreijährige Geißen.
- Klasse II: Drei- bis siebenjährige Böcke und vier- bis neunjährige Geißen.
- Klasse I: Achtjährige und ältere Böcke sowie zehnjährige und ältere Geißen.
(2) Abschussplanung: Bei der Festlegung der Abschusszahlen ist bei normalem Wintereingang bei Böcken und Geißen von einem Verhältnis von 1 : 1 auszugehen. Durch die Festsetzung von Höchst- und Mindestabschüssen soll möglichst ein Abschussverhältnis von 1 : 1 : 0,3 bis 0,5 von Böcken, Geißen und Kitzen erreicht werden. Bei der Aufteilung der Abschüsse auf die Altersklassen soll erreicht werden, dass
1. bei Böcken auf die Klasse III bis zu 30 % und auf die Klassen
II und I gemeinsam ab 70 % und
2. bei Geißen auf die Klasse III bis zu 40 % und auf die Klassen
II und I gemeinsam ab 60 %
der Abschüsse entfallen.
(3) Besondere Anordnungen im Abschußplan: Die Jagdbehörde hat festzulegen, daß
- anstelle von Geißen der Klasse I und II auch solche der Klasse
III erlegt werden können;
- anstelle einer Geiß ein Kitz erlegt werden kann.
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